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Wohnflächenabweichung bei möbiliert vermieteter Wohnung
Urteil des BGH vom 02.03.2011 - VIII ZR 209/10
Der Bundesgerichtshof hat bereits mehrfach entschieden, dass ein Mieter die Miete entsprechend der Flächenabweichung mindern kann, wenn die tatsächliche Wohnfläche einer Mietwohnung die vertraglich vereinbarte Wohnfläche um mehr als zehn Prozent unterschreitet.
Dies bestätigt der Bundesgerichtshof nun auch für den Fall, dass es sich um eine vollständig möbiliert vermietete Wohnung handelt. Dem Argument des Vermieters, trotz der geringeren Fläche könnten die für eine Haushaltsführung benötigten Einrichtungsgegenstände vollständig untergebracht werden, erteilt der Bundesgerichtshof eine Absage und bleibt bei seiner strengen formalen Linie.
Eingestellt am 03.05.2011 von RA Meyer
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